Abfindung
Eine Abfindung ist oft Verhandlungssache und benötigt entsprechendes Verhandlungsgeschick und gleichsam viel Erfahrung. Manchmal kann aber eine Abfindung auch aus bestehenden Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen, dem Arbeitsvertrag oder sogar der Kündigung selbst beansprucht werden.
In besonderen Fällen der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Kündigung kann das Gericht auf begründeten Antrag auch eine solche festsetzen.
Die Möglichkeit eine Abfindung beanspruchen zu können muss hinreichend substantiiert geprüft werden.
Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Barbara Rickes • www.arbeitsrecht-rickes.de