Urlaub

Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus Gesetz, Tarifvertrag oder Individualarbeitsvertrag.
Urlaub kann im Folgejahr verfallen, wird während Krankheitszeiten oder Beschäftigungsverbotszeiten aufgespart und in besonderen Fällen auch einmal in Geld abgegolten. Ob und wieviel Urlaub Ihnen zusteht, kann überprüft werden und ggf. auch auf dem Klagewege verfolgt werden.

Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Barbara Rickes • www.arbeitsrecht-rickes.de