Mobbing / Bossing

Viele Arbeitnehmer werden am Arbeitsplatz durch Handlungen des Arbeitgebers oder der Kollegen Opfer von Herabwürdigungen, Schikanen und fortgesetzten ehrverletzenden Angriffen auf ihre Persönlichkeit und erleiden Gesundheitsbeschädigungen. Wenn Sie sich auch als ein solches Opfer von Mobbing oder Bossing sehen, sollten Sie sich qualifizierten Rechtsrat gönnen. Dem Täter drohen erhebliche Schadensersatzansprüche.

Mobbing liegt nur vor, wenn ein Fortsetzungszusammenhang besteht. Durch einzelne Handlungen kann ein Schadensersatzanspruch wegen "mobbings" nicht begründet werden.

Das LAG Thüringen hat "Mobbing" in seinem Urteil vom 15.02.2001 5 Sa 102/00 definiert.

Das LAG Rheinland-Pfalz hat am 18.08.2001 6 Sa 415/01 diese Definition weiterverwandt und einem Mobbingopfer einen Schmerzengeldbetrag von immerhin 15.000,00 DM zugesprochen.

Im Falle des "Bossings" werden die Schikanen vom Chef / Vorgesetzten sozusagen "von oben" ausgeübt.

Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Barbara Rickes • www.arbeitsrecht-rickes.de