Abmahnung

Die Abmahnung muss formwirksam und begründet erklärt werden. Nicht jede als solche bezeichnete "Abmahnung" des Arbeitgebers erfüllt diese Voraussetzungen. Eine Überprüfung und ggf. Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte sorgt für Abhilfe.
Da die Abmahnung in der Regel die Kündigung vorbereiten soll, ist hier besondere Vorsicht geboten.

Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Barbara Rickes • www.arbeitsrecht-rickes.de