Scheinselbstständigkeit
Wenn Sie sich fragen, ob vielleicht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhätnis / Beschäf-tigungsverhältnis oder ein freies Auftragsverhältnis vorliegt, sollten Sie die rechtliche Einordnung prüfen lassen. Die Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung prüft sehr genau, ob eventuell in Ihrem Fall Nachzahlungen wegen fehlender Sozialabgaben geleistet werden müssen.
Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Barbara Rickes • www.arbeitsrecht-rickes.de