Kündigung
Geht es um den Ausspruch oder die Abwehr einer Kündigung sollte eine sichere Prognose für die Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingeholt werden. Im Falle eines Prozesses muss eine substantiierte Vorbereitung und Vertretung erfolgen, um das erheblich werthaltige bestehende Arbeitsverhältnis entweder fortführen oder gegen entsprechend angemessene Abfindungszahlung beenden zu können. Oftmals hilft eine frühzeitige außergerichtliche Besprechung mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die bestehenden Differenzen einvernehmlich zu klären.
Selbstverständlich spielt die Einhaltung der Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes hierbei eine große Rolle. Ob betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungsgründe vorliegen und die Sozialauswahl vom Arbeitgeber eingehalten wurde sollte überprüft werden.
Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Barbara Rickes • www.arbeitsrecht-rickes.de